Die Neumarkter Genossen mit Verena Bentele (2.v.r.)
NEUMARKT. Der Neumarkter SPD-Ortsvorsitzende Johannes Foitzik, seine Stellvertreterin und zweite Bürgermeisterin Gertrud Heßlinger, sowie Brigitte Bachmann, Bürgermeisterin in Birgland und stellvertretende Landrätin von Amberg, trafen beim Parteitag in Unterschleißheim Verena Bentele, die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung.
Bentele sprach von einem „Brett vorm Kopf, das beseitigt werden muss“. Alleine in Bayern haben eine Million Menschen einen Grad der Behinderung von 50 Prozent. Außerdem treffe das Thema Barriefreiheit auch Senioren, Familien mit Kindern oder auch Kranke und Verletzte, die zumindest teilweise auf Rollstühle und Krücken angewiesen seien.
Insbesondere gelte es auch digitale Barrieren zu beseitigen.
20.04.15
Drei Möglichkeiten
NEUMARKT. Bis Juni muß eine Entscheidung in der Hallenbadfrage fallen. Bei der SPD-Kreistagsfraktion sieht man immer noch keinen Konsens.
Bis Mitte Juni ist nach Einschätzung der SPD-Kreistagsfraktion in der bislang offenen Hallenbadfrage im Kreistag eine nunmehr bindende Entscheidung zu treffen, nachdem die vor drei Jahren im Kreistag sowie im Neumarkter Stadtrat getroffenen Entscheidungen nicht vollzogen wurden. Demnach sollte die Stadt Neumarkt mitsamt einer Zahlungsaufgabe von 2,8 Millionen Euro das landkreiseigene Hallenbad an der Knabenrealschule und am Freibad übernehmen und ein Ganzjahresbad bauen.
Fraktionsvorsitzender und stellvertretender Landrat Helmut Himmler sagte, dass der Landkreis lediglich den Schwimmunterricht für die Schulen in Trägerschaft des Landkreises sicherzustellen habe. Für den öffentlichen Hallenbad-Betrieb oder "Spaß- oder Ganzjahresbäder" seien einzig die Städte und Gemeinden zuständig. Daher werde der Landkreis in Zukunft sicher in Neumarkt kein öffentliches Hallenbad mit Jahr für Jahr beträchtlichen Defiziten in Neumarkt betreiben.
Für den Landkreis gebe es drei Möglichkeiten:
Eine Vereinbarung mit der Stadt Neumarkt zur Sicherstellung des Schwimmunterrichts der Landkreisschulen im zukünftigen erweiterten Ganzjahresbad mit Beteiligung an den Investitions- und Betriebskosten.
In den bestehenden Hallenbädern Parsberg, Berching und Berg könnte der gesamte Schwimmunterricht aller Landkreisschulen sowie der Schulen in Zuständigkeit der Landkreisgemeinden abgehalten werden. Dies wurde von der Landkreisverwaltung durchgespielt und wäre machbar. Bereits jetzt werden 85 Prozent der am Schwimmunterricht im Hallenbad Neumarkt teilnehmenden Schülerinnen und Schüler mit Bussen an die Mühlstraße gebracht.
Eine weitere Option für den Landkreis wäre der Bau einer reinen Schwimmstätte alleine für den Schwimmunterricht der Schulen. Der Landkreis Nürnberger Land hat in Altdorf ein solchen kleines, modernes und energetisch optimiertes Hallenbad zu Kosten von 7 Millionen Euro gebaut und vor einem halben Jahr eröffnet.
Die SPD-Kreistagsfraktion sieht derzeit noch keine Basis für eine verantwortungsbewusste und tragfähige Weichenstellung, da die aktuellen Bedingungen der Stadt Neumarkt für die Nutzung des zukünftigen Ganzjahresbades für den Landkreis nicht annehmbar seien und erhebliche Abstriche für eine vernünftige Vereinbarung unabdingbar seien. Bis Mitte Juni müsse aber nach dem Willen aller Beteiligten im Kreistag eine verbindliche Entscheidung getroffen werden. Die Stadt Neumarkt mit den Stadtwerken und die Gemeinde Berg brauchen Klarheit, da sie ihre Planungen erst nach der Festlegung des Kreistages fortführen und konkretisieren können.
Im Landkreis Neumarkt haben sich bereits mehrere Gemeinden, zum Beispiel Berg, Freystadt und Postbauer-Heng mit Resolutionen gegen die umstrittenen Freihandelsabkommen TTIP, CETA gewandt und nunmehr wird sich auch der Kreistag mit der Thematik befassen. Die SPD-Kreisräte sowie Bürgermeisterin Gertrud Heßlinger und Ursula Plankermann - Vorsitzende der SPD-Stadtratsfraktion Neumarkt - sehen mögliche massive Beeinträchtigungen der kommunalen Selbstverwaltung durch die Freihandelsabkommen in den Bereichen Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung, Kommunale Krankenhäuser und Energieversorgung, Kultur und das Beschaffungswesen. Wieder einmal würden durch die Abkommen die großen Geschäfte mit Unterstützung der Politik organisiert und noch dazu werde eine "geheime Sondergerichtsbarkeit" geschaffen.
19.04.15
"Entwürfen widersprechen"
NEUMARKT. Gegen die geplante Monster-Stromtrasse: die SPD-Kreistagsfraktion fordert zum Widerstand gegen den Netzentwicklungspläne 2024 auf.
Nach Einschätzung der SPD im Landkreis kommt im Stromtrassenkonflikt nunmehr eine weitere wichtige Etappe, in der Bürger und insbesondere die von der Gleichstromtrasse bedrohten Gemeinden den Entwürfen der Netzentwicklungspläne mitsamt dem Umweltbericht widersprechen sollten. Die Bundesnetzagentur hat nach Information von Fraktionsvorsitzendem Helmut Himmler im letzten Jahr die Vorschläge der vier Stromübertragungsnetzbetreiber "NEP Strom" mit dem Prognosejahr 2014 überprüft.
Jetzt können die Ergebnisse bei der Agentur eingesehen und heruntergeladen werden. Stellungnahmen müssen bei der Bundesnetzagentur bis zum 15. Mai eingereicht werden.
Von den 92 vorgeschlagenen Maßnahmen hält die Bundesnetzagentur 63 für erforderlich - darunter auch den sogenannten Korridor D, also die HGÜ-Verbindung zwischen Sachsen-Anhalt und Bayern.
Die Sachlage sei nach den Worten des Berger Bürgermeisters nach wie vor bedrohlich, denn es seien lediglich die Verknüpfungsorte verändert worden. Der nördliche Verknüpfungspunkt sei von Lauchstädt nach Wolmirstedt verschoben worden, der südliche von Meitingen nach Gundremmingen. Doch habe sich die sogenannte Suchellipse, in der die geplante Leitung verlaufen soll, erheblich verbreitert.
Nach der aktuellen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Netzentwicklungsplänen hat die Bundesnetzagentur zu entscheiden. Der Netzentwicklungsplan NEP ist mindestens alle drei Jahre der Bundesregierung als Entwurf für den sogenannten Bundesbedarfsplan vorzulegen - zuletzt geschah dies 2012. Der Netzentwicklungsplan 2024 werde demnach Grundlage für die nächste Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes sein.
Himmler sagte, dass entscheidend sei, was im Gesetz stehe und ob die Süd-Ost-Gleichstrompassage auch im kommenden Bundesbedarfsplangesetz bleibe oder eben nicht.
Für die im Bundesbedarfsplan festgeschriebenen Leitungen werde nämlich die energiewirtschaftliche Notwendigkeit festgestellt und das sei für die Netzbetreiber und die Plangenehmigung verbindlich.