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Leserbriefe
„Bürgerentscheid ist bindend“
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Peter Bergler,
sehr geehrte Mitglieder des Gemeinderats,
mit dem erfolgreichen Bürgerentscheid „Verkehrsberuhigung statt Ortsumfahrung“ vom 12.05.24 hat die Bürgerschaft unserer Gemeinde klar zum Ausdruck gebracht, dass der Schwerpunkt der Verkehrsplanung auf der Reduzierung und Beruhigung des Durchgangsverkehrs liegen soll – insbesondere zum Schutz der Anwohner und der nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer.
Ich möchte Sie hiermit auffordern, zeitnah konkrete Maßnahmen zu ergreifen, die dem Ergebnis des Bürgerentscheids und zugleich der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht gerecht werden. Auf der Bürgerversammlung in Berg im Gasthaus Lindenhof vom 30.4.25 haben Sie mir vorgeworfen, dass die Erstellung des Lärmaktionsplanes zum Schutz der Mitmenschen von Loderbach bis Oberölsbach ca. 50.000 Euro kostet. Sie wollen diesen Betrag nicht ausgeben. Dies erschüttert mich, weil die Gemeinde Berg z.B. 1-2 Millionen Euro für die Renovierung des alten Rathauses ausgibt jedoch beim Lärm- und Verkehrsschutz der Anwohner und nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer total spart. Dies ist weder normal noch nachvollziehbar, wenn Sie sich das klare Bürgervotum vor Augen halten: Fast 80% haben sich gegen die Ortsumfahrung Berg ausgesprochen und für die Verkehrsberuhigung gestimmt.
Hier einige Maßnahmen für Verkehrs- und Lärmschutz die für relativ wenig Geld möglich sind.
Kurzfristige Maßnahmen (sofort umsetzbar):
- Einrichtung von Tempo-30 auf der Staatsstraße im Ortsbereich Berg aufgrund der Lärmwerte ermittelt vom Staatl. Straßenbauamt Regensburg 2018. Sie haben eine Forderung nach Tempo 30 für die Berger Ortsdurchfahrt ohne Verweis auf die Lärmbelastung bei der Verkehrsbehörde in Neumarkt eingereicht. Diese Forderung unterstütze ich wie auf der Bürgerversammlung vom 30.04.25 erläutert.
- Aufstellung zusätzlicher Geschwindigkeitskontrollen (auch fest eingebaute Blitzer an den Ortseingängen) in Zusammenarbeit mit Polizei, Landkreis und dem Staatl. Straßenbauamt Regensburg.
- Verbesserung der Beschilderung und Markierungen (z. B. Querungshilfen, Rad- und Fußgängerschutz) für die St2240 von Loderbach bis Oberölsbach sowie NM 8 von Oberölsbach bis Langenthal. Darüber hinaus Fußgängerampel bzw. Querungshilfen, z.B. in Oberölsbach gemäß dem Beispiel der Stadt Neumarkt (Blomenhof-Dehner). Sie haben bei der Verkehrsbehörde im Landratsamt u.a. auch die Schaffung eines Fahrradstrafen für die Berger Ortsdurchfahrt gefordert.
- Durchfahrverbot von besonders lauten Kfz, die gefahrlos über die nahegelegene Autobahn A3 unser Schwarzachtal umfahren können, z.B. LKW-Durchfahrtsverbot > 3,5t. Bitte unterstützen Sie diese Entlastungsmaße die allen Anwohnern und nicht motorisierten Verkehrsteilnehmern zu Gute kommt indem Sie sich bei der bayerischen Staatsregierung mit Nachdruck dafür einsetzen.
Mittelfristige Maßnahmen (Planung und Fördermittel nötig):
- Anbringen von lärmmindernden Belägen an besonders belasteten Streckenabschnitten der St2240
- Umbau der Staatstraße St2240, NM8 mit baulichen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung (z. B. Verschwenkungen, Fahrbahneinengungen, Mittelinseln)
- Förderung von Alternativen wie Radverkehrsinfrastruktur und sicheren Gehwegen
- Durchführung des Lärmaktionsplanes und Erarbeitung eines Verkehrskonzeptes zum Schutz der Menschen - für die Verbesserung der Sicherheit der nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer und Anwohner an St2240. Hierfür ist ein externes Fachbüro am besten geeignet, anstatt eines Straßenbauamtes, das nur Straßen plant.
Rechtlicher Rahmen:
Ich möchte daran erinnern, dass der Bürgerentscheid rechtlich wie ein Gemeinderatsbeschluss bindend ist (Art. 18a Abs. 13 GO) und damit auch Handlungsverpflichtungen für Sie nach sich zieht. Unabhängig davon verpflichtet die allgemeine Verkehrssicherungspflicht die Gemeinde, Gefährdungen und Belastungen zu minimieren vor allem innerorts auf Ortsdurchfahrten. Darüber hinaus ist der eigene systematische Lärmaktionsplan alle 5 Jahre ein probates Mittel die Lärm-Emissionen einzudämmen anstatt nur passiv zu zuschauen.
Stefan Blomeier, Riebling, 8.5.2025