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Leserbriefe

„Bürgerentscheid ist bindend“

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Peter Bergler,
sehr geehrte Mitglieder des Gemeinderats,

mit dem erfolgreichen Bürgerentscheid „Verkehrsberuhigung statt Ortsumfahrung“ vom 12.05.24 hat die Bürgerschaft unserer Gemeinde klar zum Ausdruck gebracht, dass der Schwerpunkt der Verkehrsplanung auf der Reduzierung und Beruhigung des Durchgangsverkehrs liegen soll – insbesondere zum Schutz der Anwohner und der nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer.

Ich möchte Sie hiermit auffordern, zeitnah konkrete Maßnahmen zu ergreifen, die dem Ergebnis des Bürgerentscheids und zugleich der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht gerecht werden. Auf der Bürgerversammlung in Berg im Gasthaus Lindenhof vom 30.4.25 haben Sie mir vorgeworfen, dass die Erstellung des Lärmaktionsplanes zum Schutz der Mitmenschen von Loderbach bis Oberölsbach ca. 50.000 Euro kostet. Sie wollen diesen Betrag nicht ausgeben. Dies erschüttert mich, weil die Gemeinde Berg z.B. 1-2 Millionen Euro für die Renovierung des alten Rathauses ausgibt jedoch beim Lärm- und Verkehrsschutz der Anwohner und nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer total spart. Dies ist weder normal noch nachvollziehbar, wenn Sie sich das klare Bürgervotum vor Augen halten: Fast 80% haben sich gegen die Ortsumfahrung Berg ausgesprochen und für die Verkehrsberuhigung gestimmt.

Hier einige Maßnahmen für Verkehrs- und Lärmschutz die für relativ wenig Geld möglich sind.
Kurzfristige Maßnahmen (sofort umsetzbar):

Mittelfristige Maßnahmen (Planung und Fördermittel nötig): Rechtlicher Rahmen: Ich möchte daran erinnern, dass der Bürgerentscheid rechtlich wie ein Gemeinderatsbeschluss bindend ist (Art. 18a Abs. 13 GO) und damit auch Handlungsverpflichtungen für Sie nach sich zieht. Unabhängig davon verpflichtet die allgemeine Verkehrssicherungspflicht die Gemeinde, Gefährdungen und Belastungen zu minimieren vor allem innerorts auf Ortsdurchfahrten. Darüber hinaus ist der eigene systematische Lärmaktionsplan alle 5 Jahre ein probates Mittel die Lärm-Emissionen einzudämmen anstatt nur passiv zu zuschauen.

Stefan Blomeier, Riebling, 8.5.2025

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ISSN 1614-2853
20. Jahrgang
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