Antragsfrist endet

NEUMARKT. Der Bayerische Bauernverband erinnerte an die Abgabefrist bei der Agrardieselrückerstattung.

Die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe müssen die Steuerentlastung für das Verbrauchsjahr 2010 bis spätestens 30. September beim zuständigen Hauptzollamt beantragen. Verspätet eingegangene Anträge werden grundsätzlich nicht berücksichtigt, hieß es.

Bei Fragen und Unklarheiten können sich die Betriebe an die BBV-Geschäftsstelle in Neumarkt wenden, Telefon 09181/266840.
09.09.11
neumarktonline: Antragsfrist endet
Telefon Redaktion


Telefon Redaktion


ISSN 1614-2853
20. Jahrgang
Zur Titelseite Neumarkter Zeitung
ISSN 1614-2853
20. Jahrgang
ISSN 1614-2853
15. Jahrgang