"Bürgerbegehren" im Stadtrat

NEUMARKT. In einer Stadtratssitzung am 29. Juni wird über die Zulässigkeit und einen möglichen Termin eines Bürgerbegehrens in Neumarkt entschieden.

Der Stadtrat muß dabei auch eine Entscheidung über die mit dem Bürgerbegeheren "Die Altstadt darf nicht sterben" verlangten Maßnahmen fällen. Außerdem muß ein Termin festgesetzt werden - wofür sich das Datum der Oberbürgermeister-Wahl anbieten würde, um die Kosten für das Bürgerbegehren möglichst gering zu halten, hieß es im Vorfeld.

Zudem muß der Stadtrat einen Abstimmungsleiter bestimmen.
17.06.11
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