Fristen und Abläufe


Rechtsdirektor Jürgen Kohler (l.) und der stellvertretende Wahl-
leiter Christian Jäger
NEUMARKT. Der Wahlleiter der Stadt, Rechtsdirektor Jürgen Kohler hat zusammen mit seinem stellvertretenden Wahlleiter Christian Jäger die wichtigsten Fristen und Abläufe rund um die Oberbürgermeister-Wahl am 25.September vorgestellt.

Unter anderem sei ein wichtiges Datum der 25. Juni. Nur wer zu dem Zeitpunkt seinen Hauptwohnsitz in der Stadt Neumarkt hat, ist aktiv wahlberechtigt.

Schon drei Tage später beginnt eine vierwöchige Frist, in der die Wahl bekannt gemacht werden muss und auch die Aufforderung erfolgt, Wahlvorschläge einzureichen.

Diese müssen dann bis 4. August beim Wahlamt der Stadt eingegangen sein. Anschließend prüft der Wahlleiter die eingereichten Wahlvorschläge, bevor am 16.August der Wahlausschuss die Gültigkeit der Wahlvorschläge beschließt. Anschließend werden die Wahlscheine gedruckt und auch die weiteren Unterlagen vorbereitet.

Bis spätestens 4. September müssen dann alle Wahlberechtigten benachrichtigt sein. Diese haben wiederum die Möglichkeit bis 23.September um 15 Uhr einen Wahlschein zu beantragen.

Die Wahl wird am 25.September von 8 bis 18 Uhr in 40 Wahllokalen in der Stadt durchgeführt. Die Auszählung erfolgt anschließend in den 40 Wahllokalen und in den voraussichtlich acht Briefwahlbezirken.

In jedem der Wahllokale sind sechs Wahlhelfer eingesetzt. Erste Ergebnisse werden bis gegen 20 Uhr erwartet. Am 27.September trifft sich der Wahlausschuss und stellt schließlich das Wahlergebnis fest. Sollte eine Stichwahl erforderlich werden, wird diese am 9.Oktober durchgeführt.
11.05.11
neumarktonline: Fristen und Abläufe
Telefon Redaktion


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