Anerkennung und Ansporn

In Neumarkt wurden Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen befördert
NEUMARKT. Erstmals besteht für Lehrer an Grund- und Hauptschulen die Möglichkeit zur Beförderung, ohne dass dies mit einer Funktion wie zum Beispiel Konrektor oder Rektor verbunden ist. Im Beamtendeutsch heißt das etwas nüchtern "funktionsloses Beförderungsamt".
Mit diesen Zeilen begann die Berichterstattung zur ersten "Beförderungswelle" im September 2009 (
wir berichteten). Zum 1.Januar werden nun 63 weitere Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen im Landkreis Neumarkt befördert. Damit wird ein weiteres Element der bereits 2008 vom Freistaat beschlossenen Dienstrechtsreform für die Beamten umgesetzt.
Das vielbeschworene "Leistung muss sich lohnen" wird hier praktisch umgesetzt – aber auch der Umkehrschluss, dass für mehr Lohn auch mehr Leistung erbracht werden muss.
Der Leiter des Staatlichen Schulamts, Schulamtsdirektor Dieter Lang, überreichte den beförderten Lehrkräften die Urkunden. Die stellvertretende Personalratsvorsitzende, Elisabeth Plankl, gratulierte den Beförderten.
"Wir sind sehr froh, dass es die Möglichkeit der Beförderung jetzt gibt und damit ein Instrument geschaffen wurde, nachhaltig herausragende Arbeit sowie auch die Lebensleistung von Lehrkräften zu würdigen und dem Leistungsgedanken Rechnung zu tragen", sagte Schulamtsdirektor Dieter Lang.
Die Möglichkeit der Beförderung gibt es sogar zweimal im Lauf der Dienstzeit. Wer einmal befördert wurde, sich beständig weiter bewährt und hervorragende Leistungen erbringt, kann nach einer bestimmten Zahl von Jahren erneut befördert werden – dann sogar mit Titel. Der "Studienrat" an Grund- oder Hauptschulen sind das äußere Signal der Gleichstellung mit anderen Lehrergruppen.
23.12.10
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