Geld-Regen nicht überall

Auch hier wurde schon eine Bezuschussung abgelehnt: die Filialkirche St. Hippolyt in Hennenberg
Foto:Archiv/pde
NEUMARKT. Zum Jahresende wird häufig das Füllhorn ausgeschüttet - auch für Maßnahmen der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes. SPD-MdL Reinhold Strobl hat einmal zusammengestellt, was im Landkreis Neumarkt abgelehnt worden ist...
Die Mittel im Bereich der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes wurden in der Vergangenheit – vor allem seit der Amtszeit von Edmund Stoiber - immer wieder drastisch gekürzt, erklärte der Abgeordnete in einer Pressemitteilung. Im Jahr 1998 betrug der Ansatz noch fast 17 Millionen Euro. Derzeit sind im Haushaltsplan 2010 Fördermittel in Höhe von rund 13,1 Millionen Euro veranschlagt. Nach Abzug der haushaltsgesetzlichen Sperre sowie von globalen Minderausgaben verbleibt hiervon ein Betrag von etwa zwölf Millionen Euro.
Die Folgen dieser Kürzungen seien, so Strobl, für die Bereiche Kultur, Tradition und Geschichte in Bayern "katastrophal". Wie sich die Situation im Landkreis Neumarkt darstellt, wollte Strobl deshalb in einer Anfrage wissen. Strobl, der auch Mitglied im Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen ist: "Insbesondere bei kleineren Maßnahmen an Bauern- und Bürgerhäusern oder Nebengebäuden entscheidet ein Zuschuss des Bayerischen Amtes für Denkmalpflege oft über die Durchführung einer Sanierung oder den Erhalt des Denkmals."
Wie aus der Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst, hervorgeht, gibt es im Landkreis Neumarkt 1.279 Objekte (Stadt Neumarkt: 101), die sich in privaten, kommunalen oder staatlichen Eigentum befinden. Eine staatliche Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung, Sicherung und Instandsetzung privater Baudenkmäler im Sinne des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes erfolge zum einen durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege nach den Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen für Denkmalschutz und Denkmalpflege, und zum anderen durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst nach der Verordnung über den Entschädigungsfonds nach dem Denkmalschutzgesetz mit Mitteln des Entschädigungsfonds.
In den letzten fünf Jahren wurden von privaten Denkmaleigentümern über die Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Neumarkt einschließlich der Stadt Neumarkt 45 Anträge eingereicht.
In den Jahren 2005 bis 2010 wurden Mittel des Entschädigungsfonds in Höhe von 6.418.000 Euro für Maßnahmen im Landkreis Amberg-Sulzbach, der kreisfreien Stadt Amberg sowie im Landkreis Neumarkt bewilligt; davon wurden bisher 3.976.500 Euro ausgezahlt, erklärte Strobl. Der Entschädigungsfonds wird zu gleichen Teilen vom Freistaat Bayern und den bayerischen Kommunen getragen und dient der Befriedigung von Entschädigungsansprüchen, die aus Enteignungen oder sonstigen wesentlichen materiellen Einwirkungen auf das Eigentum entstehen, sowie der Abgeltung unzumutbarer Sonderopfer, die sich aus der Erhaltung eines Baudenkmals für dessen Eigentümer ergeben. Die Höhe der Einzahlungen in den Fonds ist in der Verordnung über den Entschädigungsfonds nach dem Denkmalschutzgesetz geregelt.
Strobl interessierte auch, welche Maßnahmen in den letzten fünf Jahren abgelehnt wurden und mit welcher Begründung. Abgelehnt wegen fehlender Haushaltsmittel wurde ein Anwesen in Dietfurt, die Marienkapelle in Holzheim, ein Anwesen in Pilsach und in Berching, die Pfarrkirche St. Andreas in Parsberg, die Kirche St. Michael in Lauterhofen und die Katholische Wallfahrtskirche St. Peter und Paul in Seubersdorf.
Weitere Kirchenbezuschussungen wurden abgelehnt, da bereits mit der Maßnahme begonnen wurde. In die Liste der bevorzugten Objekte, die bisher bei der Förderung nicht berücksichtigt werden konnten, wurden Anwesen in Sulzbürg, die Kirche St. Lorenz in Berching, die Pfarrkirche St. Maria in Günching und die Katholische Filialkirche St. Hippolytus in Hennenberg.
In den letzten fünf Jahren (2005 – 2010) wurden zur Erhaltung, Instandsetzung, Restaurierung und Pflege von Denkmälern im Landkreis Neumarkt 1.147.350 Euro genehmigt und ausbezahlt. Wegen der Vielzahl von sanierungsbedürftigen Denkmälern, die ohne Zuwendungen aus den genannten Ansätzen nicht instand gesetzt werden können, liegt der tatsächliche Bedarf, so Strobl, über den im Haushalt bereit gestellten Mitteln. Dabei gebe es für die Denkmalpflege genug zu tun. Rund 120.000 Baudenkmäler gebe es in Bayern. Deshalb müsse der Freistaat einfach mehr Geld zur Verfügung stellen. Auch werde "gemunkelt", dass die Landesstiftung, die bisher noch viele Maßnahmen bezuschussen konnte, nicht mehr so viel Geld zum Verteilen zur Verfügung habe.
Strobl: "Ein Kulturland wie Bayern darf sich hier nicht aus der Verantwortung stehlen. Es kann nicht nur vom Idealismus der jeweiligen Besitzer abhängen, ob alte Kulturgüter erhalten werden." Für Reparaturen müssten Fachkräfte und spezielle Materialien herangeholt werden. Und das sei teuer. Deshalb sei es dringend notwendig, dass der Freistaat hier seinen Etat wieder erhöht.
20.12.10
neumarktonline: Geld-Regen nicht überall