"Nicht zu laut"
NEUMARKT. Der Lärm auf dem Fußballplatz des FC Möning ist nicht zu laut für die Anwohner. Das entschied jetzt das Landgericht Nürnberg-Fürth.
Die lärmintensiven sportlichen Beschäftigungen auf Sportplatz, in Mehrzweckhalle und Vereinsheim würden keine "wesentliche Beeinträchtigungen" für den Anwohner darstellen, entschied das Gericht.
Der Streit zwischen dem Vereinund einem Anwohner dauerte bereits seit 1999. Die Richtr hatten vor ihrer Entscheidung eigens ein Fußballspiel vor Ort besucht.
28.10.10
neumarktonline: "Nicht zu laut"