"Rücksicht auf ABC-Schützen"

Kinder sind "ungeübte Verkehrsteilnehmer" - die Polizei gibt Tipps
NEUMARKT. Die Polizei appelliert zum Schuljahresbeginn an alle Verkehrsteilnehmer, in den nächsten Tagen besondere Rücksichts zu nehmen. Gleichzetitig veröffentlicht das Polizeipräsidiums Oberpfalz Verhaltenstipps für Eltern und Schüler.
Für viele Jungen und Mädchen beginnt wieder der "Ernst des Lebens". Unter den Pennälern finden sich auch die zahlreiche Schulanfänger, auf die es besonders Rücksicht zu nehmen gilt. Somit soll der Schulbeginn für alle Verkehrsteilnehmer Anlass zur besonderen Aufmerksamkeit sein, hieß es von der Polizei.
Exakt 8951 "ABC-Schützen" befinden sich im Bereich der Oberpfalz ab Dienstag auf dem Schulweg.
54 Schulwegunfälle im Jahr 2009, mit 60 verletzten Kindern, verzeichnet die Bilanz. Diese nüchternen Zahlen belegen die Notwendigkeit, insbesondere im Bereich von Schulen und Kindergärten verstärkte Kontrollen im Hinblick auf Geschwindigkeit und Kindersicherung durchzuführen, hieß es.
Den jüngsten Verkehrsteilnehmern gilt somit in den kommenden Wochen das besondere polizeiliche Augenmerk.
Das Polizeipräsidium Oberpfalz will den verantwortungsbewussten Eltern und Verkehrsteilnehmern Tipps zum richtigen Verhalten geben.
Es gilt daran zu denken, dass Kinder ungeübte Verkehrsteilnehmer sind, erklärte ein Polizeisprecher Das richtige Beobachten und Abschätzen des Verkehrsgeschehens bereite ihnen Schwierigkeiten. Hinzu komme, dass sie sich leicht ablenken lassen und häufig unberechenbar reagieren.
Aber auch die Eltern der Schulanfänger können aktiv zur Sicherheit ihrer Sprösslinge beitragen. Dazu sollen die folgenden Hinweise ein Anhalt sein:
- Der Schulweg sollte noch in den Ferien mit den Kindern wiederholt abgegangen werden wobei auf Besonderheiten und situationsangepasstes Verhalten hinzuweisen ist;
- Der sicherste, nicht der zwangsläufig kürzeste Weg zur Schule sollte benutzt werden und Querungshilfen, wie Fußgängerampeln, Zebrastreifen und Fahrbahnteiler dabei in Anspruch genommen werden;
- Aufzeigen der wichtigsten Regeln für Fußgänger, wobei es zu bedenken gilt, dass der Aufmerksamkeit eines Kindes Grenzen gesetzt sind;
- Vor dem Betreten der Fahrbahn muss sich das Kind vergewissern, ob sich von beiden Seiten kein Fahrzeug nähert. Danach soll die Fahrbahn zügig und auf dem kürzesten Weg überquert werden.
- Nicht hinter abgestellten Fahrzeugen oder anderen die Sicht einschränkenden Hindernissen auf die Fahrbahn treten. Erklären Sie dieses Fehlverhaltens aus der Sicht des Autofahrers;
- Das Kind beim Schulweg beobachten! Hält es die abgesprochenen Verhaltensregeln auch ein, wenn niemand dabei ist;
- Zeitgerecht auf den Schulweg schicken;
- Besonders bei schlechtem Wetter oder Dunkelheit ist auffällige, farbige Kleidung von großer Wichtigkeit. Daran gilt es beim Kauf zu denken.
- Schulanfänger sollten grundsätzlich nicht mit dem Fahrrad zur Schule fahren. Den Erfordernissen des Straßenverkehrs ist ein sechsjähriges Kind noch nicht gewachsen. Ähnliche Überlegungen sollten Eltern auch dann noch anstellen, wenn Ihr Kind die Fahrradprüfung (Vierte Grundschulklasse) noch nicht abgeschlossen hat.
- Auch die Fahrt mit dem Bus sollte im Vorfeld geübt und abgesprochen werden. Bushaltestellen sind kein Spielplatz!
Für alle Verkehrsteilnehmer gilt:
- Stets Vorbild im Straßenverkehr zu sein;
- Falsche Verhaltensweisen nehmen Kinder schnell auf;
- Fuß vom Gas und bremsbereit sein, immer dann, wenn Kinder am Fahrbahn auftauchen.
- Morgens sind Kinder häufig in Eile, nach Schulschluss müde und unkonzentriert und nach dem langen Sitzen bewegungshungrig – denken Sie daran!
- Auch wenn Kinder ein Fahrzeug optisch wahrgenommen haben, könnten sie dennoch plötzlich loslaufen. Sie können Entfernungen und Geschwindigkeiten noch nicht richtig einschätzen und haben zudem keine Vorstellung vom benötigten Anhalteweg eines Fahrzeuges.
12.09.10
neumarktonline: "Rücksicht auf ABC-Schützen"