Deckel muß schließen

NEUMARKT. Mülltonnen dürfen nur so weit befüllt werden, dass die Deckel noch gut schließen und eine Entleerung mit den eingesetzten Sammelfahrzeugen technisch möglich ist.

Darauf weist das Sachgebiet Abfallwirtschaft im Landratsamt Neumarkt hin. Überfüllte Restmülltonnen am Straßenrand seien leider kein seltener Anblick. Abfälle dürfen aber antürlich auch nicht in die Tonnen eingestampft oder verpresst werden.

Für die Müllwerker bestehe sonst ein erhöhtes Unfallrisiko durch herausfallende Gegenstände. Offene Mülltonnen ziehen außerdem tUngeziefer an und bei Restmüll- oder Biomülltonnen können Geruchsbelästigungen für Passanten und Nachbarn entstehen.

Auch um die Gebührengerechtigkeit zu gewährleisten, sind die Müllwerker angehalten, Restmülltonnen, die über den Tonnenrand hinaus aufgetürmt wurden, nicht auszuleeren. Die Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises und die für die Müllabfuhr maßgebliche Unfallverhütungsvorschrift würden dies ausdrücklich zulassen.

Reicht das Volumen der Restmülltonne öfter nicht aus, sollten man sich Gedanken über ein größeres Gefäß oder über eine verbesserte Abfalltrennung machen.

Fällt nur ausnahmsweise vermehrt Restmüll an, zum Beispiel nach Renovierungsarbeiten, können Restmüllsäcke des Landkreises dazugekauft werden.

Die Restmüllsäcke können gegen eine Gebühr von 5 Euro pro Stück im Landratsamt, in allen Rathäusern und bei zahlreichen weiteren Verkaufsstellen gekauft werden.

Weitere Informationen zur Abfallwirtschaft erhält man im Landratsamt unter Telefon 09181/470-211, -209.
04.03.10
neumarktonline: Deckel muß schließen
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