Sangesbrüder im Zeugenstand

NEUMARKT. Wäre der Anlass nicht todernst gewesen, hätte man beinahe darüber schmunzeln können: nahezu der halbe Männerchor "Von der Au" musste am Donnerstag vor der 12. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth antreten - nicht etwa, um ein Ständchen darzubringen, sondern um das Alibi seines Sangesbruders Martin S. zu erhärten, der wegen des Verdachts auf Brandstiftung angeklagt ist (neumarktonline berichtete über die bisherigen Verhandlungstage).

Nachdem am zweiten Verhandlungstag der Brandsachverständige des Landeskriminalamtes den Ausbruch des Feuers auf "ca. 21.20 Uhr" festgemacht hatte, scheidet nach den Zeugenaussagen das Chormitglied und Geschäftsführer der betroffenen Firma als "Zündler" aus. Dieser war bis mindestens 21.15 Uhr, wenn nicht noch länger, bei der Chorprobe in Woffenbach.

Einer der Zeugen will sogar anschließend mit Martin S. ein Bier im Lokal getrunken haben, was der Angeklagte aber selbst nie behauptet hatte. Offenbar hatte sich der Sangesbruder um eine Woche vertan, weil zwischen der Brandnacht am 8. Dezember 2006 und der polizeilichen Vernehmung der Sänger fast ein Vierteljahr verstrichen war.

Da die Verhandlung einen überraschend zügigen Fortgang nahm und sowohl Gericht als auch Staatsanwältin auf die Einvernahme weiterer Zeugen verzichten, wird am Montag, 23. April, nach den Plädoyers der Staatsanwältin und des Verteidigers, Rechtsanwalt Dr. Alois Kölbl, das Urteil gesprochen.
Erich Zwick
19.04.07
neumarktonline: Sangesbrüder im Zeugenstand
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