Kurze "Tradition"

NEUMARKT. Die Stadt verteidigt die Nicht-Genehmigung des Böllerschießens; schließlich sei so etwas "grundsätzlich untersagt".

Die Stadt wies im Zusammenhang mit dem geplanten und nicht genehmigten Böllerschießen vom Dreikönigstag (wir berichteten mehrmals) darauf hin, dass Böllerschießen vom Bayerischen Gesetzgeber grundsätzlich untersagt ist. Dies ist im Bayerischen Immissionsschutzgesetz in Artikel 13, Abs. 1 festgelegt. Im Absatz 2 ist geregelt, dass Gemeinden von diesem Verbot Ausnahmen zulassen können, "wenn ein Bedürfnis auch unter Berücksichtigung des Schutzes der Allgemeinheit oder der Nachbarschaft vor Lärm anzuerkennen ist."

Dies musste die Stadt in diesem Fall beachten, hieß es am Montag aus dem Rathaus. Schließlich hatten die Veranstalter in ihrem Antrag die Teilnahme von etwa 50 Bollerschützen angegeben, die jeweils vier Schuss abgegeben hätten. Das Ordnungsamt ging daher bei etwa 200 Schuss schon von einer erheblichen Lärmquelle für die Nachbarschaft und die Allgemeinheit aus. Von einer in Neumarkt vorhandenen Tradition konnte dabei ebenfalls nicht ausgegangen werden, da die Veranstaltung im Jahr 2006 erstmals als Ausnahme genehmigt worden war.

Im übrigen ist sei keineswegs so, dass die Ausnahmegenehmigungen für das Böllerschießen in der Stadt restriktiv gehandhabt würden und sich die Bollerschützen beschweren müssten. Schließlich habe das Ordnungsamt im Jahr 2006 in vielerlei Fällen solche Anträge genehmigt, zum Beispiel für Hochzeiten, runde Geburtstage oder Schützenfeiern in den Vereinen.

Aber auch hhier habe sich deren Zahl in der Vergangenheit deutlich erhöht. Im Jahr 2005 waren es noch 15 solcher Ausnahmen gewesen, 2006 schon rund 40 Prozent mehr, nämlich 21. Auch die Anzahl an Schützen jeweils hat ständig zugenommen und damit die der abgegebenen Schüsse. Von daher habe das Ordnungsamt auch diesen Aspekt mit in die Entscheidung für diesen neuen Anlass einer Ausnahmegenehmigung mit einbeziehen müssen.

"Es war abzuwägen, ob durch die Genehmigung des Böllerschießens die Toleranz der Bevölkerung überschritten wird und damit auch die Duldung bei anderen und schon eher traditionell in Neumarkt durchgeführten Anlässen schwindet", hieß es von der Stadt. Denn immer wieder würden die Stadt bei solchen Gelegenheiten Beschwerden von Anwohnern über die Lärmbelästigung erreichen. Sie müsse auch deren Interessen in die Entscheidungen für oder gegen eine Ausnahmegenehmigung mit einbeziehen.
15.01.07
neumarktonline: Kurze "Tradition"
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