2300 Menschen werden betreut

NEUMARKT. „Betreuungsrecht – Haftungsrecht - Freiheitsentziehende Maßnahmen“ist das Thema des vierten Vortrages im Rahmen der Vortragsreihe „Ohne Lohn, doch mit Gewinn“ für Pflegende Angehörige, Ehrenamtliche und Interessierte.

Er findet am 10. Mai um 19.30 Uhr in der Begegnungsstätte der Caritas, Friedensstraße 33, statt. Als Referentin spricht Gertrud Heßlinger, Dipl. Sozialpädagogin (FH) von der Betreuungsstelle des Landratsamtes Neumarkt. Veranstalter sind die Fachberatungsstellen für Pflegende Angehörige von Caritas und Diakonie in Neumarkt.

Rund 2300 volljährige Menschen im Landkreis Neumarkt haben eine Betreuerin oder einen Betreuer. Sie sind auf die Hilfe eines gesetzlichen Vertreters angewiesen, weil sie aufgrund einer psychischen Krankheit, körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten in einem bestimmten Umfang nicht selbst regeln können. 48 Prozent sind aufgrund einer Demenzerkrankung betreut.

Hauptanliegen der Einführung des Betreuungsrechts im Jahr 1992 waren die Abschaffung der Entmündigung, die Stärkung der persönlichen Betreuung und das Selbstbestimmungsrechts der hilfebedürftigen Menschen.

Viel wertvolle Arbeit wird von ehrenamtlichen Betreuern geleistet, heißt es in der Einladung zu dem Vortrag. Sie übernähmen dieses wichtige Ehrenamt für einen Angehörigen, einen Bekannten oder aus sozialer Verantwortung für jemanden, um den sich keine nahestehende Person kümmern kann.

In dem Vortrag wird in das Betreuungsrecht eingeführt: Voraussetzungen – Erforderlichkeit – Nachrang einer Betreuung – Auswahl des Betreuers – Aufgaben des Betreuers - Wünsche und Wohl des Betroffenen. Informiert wird auch über freiheitsentziehende Maßnahmen sowie Haftung des Betreuers.Dabei werden Beispiele aus der Praxis beschrieben. Außerdem gibt es die Möglichkeit Fragen zu stellen.
05.05.06
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