Zuschüsse in Aussicht

NEUMARKT. Die Stadt Neumarkt will sich an den Kosten für die zusätzlichen Kanal-Prüfungen in der Hasenheide beteiligen.

Dort sind wegen der exponierten Lage im Wasserschutzgebiet doppelt so viele Test wie im übrigen Stadtgebiet notwendig. Nachdem bereits vor geraumer Zeit im Stadtrat angekündigt wurde, daß diese zusätzlichen Kosten irgendwie auf alle Bürger umgelegt werden müssen (wir berichteten) stellte nun am Mittwoch Bürgermeister Arnold Graf in einem Schreiben an die betroffenen Bürger Zuschüsse in Höhe der Durchschnittskosten in Aussicht.

Nachdem sich die Freie Liste Zukunft und ihr OB-Kandidat Johann Georg Gloßner in einer Versammlung in der Hasenheide des Themas angenommen haben (wir berichteten), will nun Bürgermeister Arnold Graf "Klarheit in die Angelegenheit" in der Hasenheide um die Dichtigkeitsprüfungen der privaten Grundstückesentwässerungsanlagen bringen, wie es in einer Presse-Mitteilung aus dem Rathaus heißt. Dazu hat Graf am Mittwoch ein Schreiben an alle Grundstücksbesitzer in der Hasenheide verschickt.

Darin erläutert er noch einmal, dass die Dichtigkeitsprüfungen generell vom Gesetzgeber alle zehn Jahre für jeden privaten Kanalanschlüsse vorgesehen sind. Dies gilt damit für alle Grundstücke im gesamten Stadtgebiet. Die derzeit in der Hasenheide anlaufenden Prüfungen beziehen sich auf die für alle in der Stadt gleichermaßen vorgeschriebene Dichtigkeitsprüfung.

Darüber hinaus kommt bei Grundstücken in Wasserschutzgebieten eine zusätzliche Prüfung nach fünf Jahren hinzu. Dies wird in der Hasenheide in rund fünf Jahren sein.

An den Kosten für diese zusätzliche Prüfung bei den Grundstücken im Wasserschutzgebiet Miss wird sich die Stadt laut Bürgermeister Graf beteiligen, wobei die Höhe der Beteiligung vor der Untersuchung, die in fünf Jahren fällig wird, festgelegt werden soll. Er geht davon aus, dass sich die Stadt bzw. die Stadtwerke "im Wesentlichen an den Durchschnittskosten der bei der Druckprüfung entstehenden Kosten orientiert."

Das Schreiben von Bürgermeister Arnold Graf im Wortlaut:

An die
Grundstücksbesitzer
im Stadtteil Hasenheide

Abwasseranlage der Stadt Neumarkt i.d.OPf.
Vollzug der Wassergesetze
Dichtheitsprüfung der privaten Grundstücksentwässerungsanlagen

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 13.09.2005 hat Sie das Tiefbauamt der Stadt Neumarkt i.d.OPf. aufgefordert, Ihre private Grundstücksentwässerungsanlage, Ihren Kanalanschluss also, auf Dichtheit zu prüfen und bis zum 31.03.2006 die Bescheinigung über die Dichtheit dem Tiefbauamt vorzulegen.

Erfreulicherweise wurde vom Informationsangebot des Tiefbauamtes zum Thema Dichtheitsprüfungen in der Hasenheide von großen Teilen der Bevölkerung reger Gebrauch gemacht. Viele Grundstückseigentümer sind bereits am Sanieren bzw. bei der Durchführung der Druckprüfungen.
Für diese aktive und vorbildliche Mitwirkung, insbesondere für die freiwillige Unterstützung der in Ihrem Interesse tätigen Bürgerinitiative, bedanke ich mich ganz herzlich.

Leider wurde durch verschiedene Äußerungen in letzter Zeit unter den Grundstücksbesitzern wieder eine gewisse Unsicherheit gestreut.
Wir möchten deshalb mit unserem heutigen Schreiben wieder Klarheit in die Angelegenheit bringen.

Die Erfordernis der Dichtheitsprüfungen für die privaten Grundstücksentwässerungsanlagen beruht auf der städtischen Entwässerungssatzung, dem Bayerischen Wassergesetz, dem Wasserhaushaltsgesetz und verschiedenen DIN-Vorschriften. Ein rechtsgültiger Bescheid ist daher nicht notwendig.

Bei der mit Schreiben vom 13.09.2005 von Ihnen geforderten Dichtheitsprüfung handelt es sich um die Erst-Untersuchung, wie sie in den nächsten 10 Jahren und dann turnusmäßig alle 10 Jahre im gesamten Stadtgebiet gefordert wird.

Bei den Kosten für die 5-jährige Zwischenuntersuchung wegen des Wasserschutzgebietes werden wir eine Sonderregelung ergreifen. Gemäß Beschluss des Bau-, Planungs- und Umweltsenats vom 14.09.2005 soll vor der nächsten Untersuchung in 5 Jahren entschieden werden, in welcher Höhe sich die Stadt Neumarkt i.d.OPf. an Kosten für die Zwischenuntersuchung im Wasserschutzgebiet beteiligt.

Ich gehe davon aus, dass sich die Stadt Neumarkt bzw. die Stadtwerke Neumarkt im Wesentlichen an den Durchschnittskosten der bei der Druckprüfung entstehenden Kosten orientiert. Voraussetzung ist freilich, dass der Kontrollschacht existiert und dass Leitungsskizzen mit Rohrleitungslängen und Durchmesserangaben vorhanden sind. Beide Voraussetzungen werden Sie aber sinnvoller Weise schon bei der momentanen Prüfung schaffen.

Ich bedanke mich herzlich für Ihr Verständnis und Ihr Mitwirken zum Schutze des Grundwassers. Für weitere Fragen und grundstücksbezogene Beratungen wenden Sie sich bitte an das Tiefbauamt Neumarkt i.d.OPf.

Mit freundlichen Grüßen


Arnold Graf
Bürgermeister
09.11.05
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ISSN 1614-2853
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