"Rechtsvorgang prüfen"
NEUMARKT. Mit zwei Anträgen für die nächste Stadtratssitzung fordert die Freie Liste Zukunft (Flitz) ein Sanierungskonzept für denm Kinderhort am Residenzplatz und weitere Auskünfte zu dem Vertrag mit Investor Krause.
So wird zum Beispiel gefragt, ob die Verträge schon vor der Zustimmung des Stadtrates unterzeichnet wurden. Die Anträge im Wortlaut:
Antrag Nr. 59
der Stadträte der Freien Liste Zukunft
zur nächsten Sitzung des Stadtrates der Großen Kreisstadt Neumarkt i.d.OPf.
Kinderhort am Residenzplatz
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Stadträte der Freien Liste Zukunft stellen folgenden Antrag:
Der Stadtrat möge beschließen:
Für den Kinderhort am Residenzplatz wird ein bauliches Sanierungskonzept erarbeitet.
Dieses Sanierungskonzept ist zeitnah in baulichen Maßnahmen umzusetzen.
Begründung:
Im Kinderhort besteht dringender Sanierungsbedarf in Bezug auf Gebäude und Ausstattung.
Die Stadträte der Freien Liste Zukunft halten den jetzigen Standort am Residenzplatz für ideal und zukunftsfähig: Schulnähe, zentrale Lage, Stadtparknähe, usw. Eine Verlagerung des Kinderhorts wird unsererseits vehement abgelehnt werden. Schlimm genug, dass das Altenheim am Residenzplatz einer
"Kulturmeile" weichen musste und jetzt hinter den Bahndamm an der Freystädter Straße verlegt werden soll. Ein ähnliches Schicksal muss den betreuten Kindern und deren Eltern in jedem Fall erspart bleiben.
Sofern wir „Familienfreundliches Neumarkt“ nicht als leere Worthülse betrachten - was die Freie Liste Zukunft nicht , die Mehrheitsfraktion möglicherweise, tut -ist dringender Handlungsbedarf angezeigt.
Antrag Nr. 60
der Stadträte der Freien Liste Zukunft
zur nächsten Sitzung des Stadtrates der Großen Kreisstadt Neumarkt i.d.OPf.
Verträge mit InvestorKrause
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Stadträte der Freien Liste Zukunft stellen folgenden Antrag:
Der Stadtrat möge beschließen:
1) Die Verwaltung prüft den Rechtsvorgang um Bürgermeister Schröpf, Weiden, der durch eine möglicherweise fehlerhafte Vergabe der Stadt Weiden Schaden zugefügt hat, und beantwortet schriftlich und belegt folgende Fragen:
- Bestehen Analogien zur Vertragsgestaltung mit Investor Krause?
- Bestehen Möglichkeiten des Regresses auf Mitglieder der Stadtverwaltung wegen fehlerhafter Formulierung der Verträge?
- Wurde der Vertrag in seiner letztendlichen Form bereits vor dem Zustimmungsbeschluss des Stadtrates durch die Vertragsparteien gezeichnet und damit rechtsgültig?
2) Die Verwaltung gibt einen Sachstandsbericht zum Antrag der CSU, der die Auflösung des Vertrages mit Investor Krause beinhaltet.
3) Die Regierung der Oberpfalz oder eine andere zuständige übergeordnete Behörde wird mit der Prüfung des Vorganges und eventueller möglicher Regressforderungen betraut.
Begründung:
Der Verlust der Bürger unserer Stadt durch entgangene Pachteinnahmen beläuft sich auf nunmehr geschätzte 2,8 Millionen Euro. Für die fehlerhafte Formulierung des Vertrages muss es einen Verantwortlichen geben; dies kann nicht alles auf dem Rücken der Bürger ausgetragen werden.
09.06.05
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