"Scheinheilige Argumente"
NEUMARKT. Die Neumarkter Kreis-ödp will an den Zielen des Volksbegehrens "Gesundheitsvorsorge beim Mobilfunk" festhalten, schreibt sie in einer Presse-Mitteilung.
Die Argumente von kommunalen Vertretern gegen das Volksbegehren würden zeigen, dass es ihnen nicht um den
Schutz der Gesundheit ihrer Bürger, sondern rein um den Schutz
wirtschaftlicher Interessen der Mobilfunk-Konzerne gehe.
Die ödp im
Kreis Neumarkt werde daher weiter klar auf das Ziel des Volksbegehrens
hinweisen: "Gesundheitsvorsorge beim Mobilfunk". Zusammen mit einem
überparteilichen Aktionsbündnis werde dieses Ziel auch klar an Bürger und
kommunale Vertreter vermittelt werden.
Die Position des Gemeindetages sei überraschend, da das Volksbegehren
im Jahr 2004 erst auf ausdrückliche Anregung des Gemeindetagspräsidenten
Dr. Uwe Brandl gegenüber der ödp gestartet wurde. Offensichtlich sei,
dass die vom Gemeindetag favorisierte freiwillige Zusammenarbeit mit den
Mobilfunkbetreibern auf der Basis des "Mobilfunkpaktes II" nicht
funktioniere. Die Mobilfunkindustrie habe bei der Beratung
problematischer Sendemastenstandorte immer das letzte Wort. Deshalb habe
der Städtetag anders als der Gemeindetag auch die Unterzeichnung des
Mobilfunkpaktes II abgelehnt.
Es sei scheinheilig, wenn der CSU-Landesschatzmeister Adolf Dinglreiter
als Sprecher der Anti-Volksbegehreninitiative auf die zusätzlichen
Genehmigungs-Aufwände in den Gemeinden hinweise, heißt es in der ödp-Pressemitteilung weiter. Viele andere
Baumaßnahmen mit wesentlich weniger Wirkung auf die Gesundheit der
Bürger seien heute genehmigungspflichtig. Ausgerechnet die Wahl von
Mobilfunksender-Standorten solle hier ausgenommen bleiben.
Nur wenn Bürger und Gemeinden ein gesetzlich verankertes Mitspracherecht
bekommen, könnten sie im Zweifelsfall ihre Rechte zum Schutz ihrer
Gesundheit einfordern, heißt es abschließend.
05.06.05
neumarktonline: "Scheinheilige Argumente"