"Scheinheilige Argumente"

NEUMARKT. Die Neumarkter Kreis-ödp will an den Zielen des Volksbegehrens "Gesundheitsvorsorge beim Mobilfunk" festhalten, schreibt sie in einer Presse-Mitteilung.

Die Argumente von kommunalen Vertretern gegen das Volksbegehren würden zeigen, dass es ihnen nicht um den Schutz der Gesundheit ihrer Bürger, sondern rein um den Schutz wirtschaftlicher Interessen der Mobilfunk-Konzerne gehe.

Die ödp im Kreis Neumarkt werde daher weiter klar auf das Ziel des Volksbegehrens hinweisen: "Gesundheitsvorsorge beim Mobilfunk". Zusammen mit einem überparteilichen Aktionsbündnis werde dieses Ziel auch klar an Bürger und kommunale Vertreter vermittelt werden.

Die Position des Gemeindetages sei überraschend, da das Volksbegehren im Jahr 2004 erst auf ausdrückliche Anregung des Gemeindetagspräsidenten Dr. Uwe Brandl gegenüber der ödp gestartet wurde. Offensichtlich sei, dass die vom Gemeindetag favorisierte freiwillige Zusammenarbeit mit den Mobilfunkbetreibern auf der Basis des "Mobilfunkpaktes II" nicht funktioniere. Die Mobilfunkindustrie habe bei der Beratung problematischer Sendemastenstandorte immer das letzte Wort. Deshalb habe der Städtetag anders als der Gemeindetag auch die Unterzeichnung des Mobilfunkpaktes II abgelehnt.

Es sei scheinheilig, wenn der CSU-Landesschatzmeister Adolf Dinglreiter als Sprecher der Anti-Volksbegehreninitiative auf die zusätzlichen Genehmigungs-Aufwände in den Gemeinden hinweise, heißt es in der ödp-Pressemitteilung weiter. Viele andere Baumaßnahmen mit wesentlich weniger Wirkung auf die Gesundheit der Bürger seien heute genehmigungspflichtig. Ausgerechnet die Wahl von Mobilfunksender-Standorten solle hier ausgenommen bleiben.

Nur wenn Bürger und Gemeinden ein gesetzlich verankertes Mitspracherecht bekommen, könnten sie im Zweifelsfall ihre Rechte zum Schutz ihrer Gesundheit einfordern, heißt es abschließend.
05.06.05
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