Angeklagter kam nicht


Im Schatten des Eistätter Doms liefen offenbar hemdsärmelige Geschäfte in Höhe von vielen Millionen Euro
Foto: Archiv/Norbert Staudt/pde
NEUMARKT. Einer der beiden Angeklagten im Prozeß um den Finanzskandal im Bistum Eichstätt ist am Donnerstag nicht vor Gericht erschienen.

Der Staatsanwalt hat einen Haftbefehl gegen den Immobilienentwickler beantragt, der gesundheitliche Gründe für sein Fernbleiben nennen ließ. Der Richter am Münchner Landgericht muß jetzt entscheiden, ob der Mann tatsächlich nicht verhandlungsfähig ist.

Wie vielfach berichtet sollen in dem Prozeß in München die Hintergründe für einen Finanzskandal aufgeklärt werden, bei der die Diözese Eichstätt bei windigen Geschäften zig Millionen in den Sand gesetzt hat.

Bei der Eröffnung des Strafverfahrens gegen den ehemaligen Vize-Finanzdirektor des Bistums und dem jetzt ferngebliebenen Immobilienentwickler wurde bekannt, daß auch der im letzten Jahr zurückgetretene Eichstätter Bischof als Zeuge im Prozess gehört werden soll. Er hatt den Finanzskandal damals öffentlich gemacht.


Das Bistum Eichstätt hatte offenbar auch noch Glück: ein großer Teil des scheinbar verlorenen Geldes konnte man zurückholen. Mit dem amerikanischen Projektentwickler wurde 2022 ein Vergleich mit einem Volumen von 26 Millionen Euro geschlossen (wir berichteten). in Eichstätt glaubt man, daß der entstandene Schaden mit weniger als 30 Millionen Dollar niedriger ausfalle als früher angenommen.

Dem ehemaligen Vize-Finanzdirektor werden in 22 Fällen Untreue und in 24 Fällen Bestechlichkeit sowie Steuerhinterziehung vorgeworfen. Der Immobilienentwickle muß sich wegen 25 Fällen der Bestechung, 24 Fällen der Anstiftung zur Untreue und fünf Fällen der Untreue verantworten.

Das Gericht hat vorerst rund 60 Verhandlungstermine angesetzt - der Prozeß soll bis in den August hinein dauern.
08.01.26
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