Wildunfälle möglich

Autofahrer müssen derzeit mit Wildtieren auf den Straßen rechnen
Foto: Polizei
NEUMARKT. Mit dem Beginn der Jagdsaison, dem Einsetzen der Revierkämpfe unter Rehböcken und der starken Vegetationsveränderung steigt im Mai das Risiko für Wildunfälle deutlich an.
In der Oberpfalz ist der Monat Mai mit durchschnittlich etwa 1.100 Wildunfällen der Schwerpunkt für das ungewollte Aufeinandertreffen von Tier und Mensch.
Im vergangenen Jahr betrug der Anteil der Wildunfälle am Gesamtverkehrsunfallaufkommen 30,4 Prozent. Somit steht nahezu jeder dritte Verkehrsunfall im Zusammenhang mit einem Wildtier. Im Landkreis Neumarkt ist der Anteil sogar noch höher.
Vor dem materiellen Schaden steht dabei der Tierschutz im Vordergrund. Wird ein verletztes Tier erst am Folgetag gefunden, leidet es möglicherweise stundenlang.
Tipps der Polizei zur Vermeidung von Wildunfällen
- Tempo reduzieren bei Dämmerung und in Wald-/Feldnähe
- Achten Sie auf Wildwechsel-Schilder – diese sind bewusst aufgestellt
- Mehrere Tiere möglich: Nach dem ersten Tier folgt oft ein weiteres
- Nicht ausweichen! Gefahr durch Bäume oder Gegenverkehr ist größer
- Nach einem Zusammenstoß immer Polizei verständigen, auch wenn das Tier wegläuft
Wer nach einem Zusammenstoß mit einem Wildtier nicht anhält oder denUnfall nicht unverzüglich der Polizei meldet, handelt ordnungswidrig und riskiert strafrechtliche Konsequenzen: Verletzte Tiere zurückzulassen kann den Tatbestand der Tierquälerei erfüllen und die Nichtmeldung eines Wildunfalls ist ein Verstoß gegen das Bayerische Jagdgesetz. Eine sofortige Verständigung der Polizei oder des Jagdpächters ist daher gesetzlich vorgeschrieben.
Richtiges Verhalten nach einem Wildunfall
- Unfallstelle sichern: Warnblinklicht einschalten, Warnweste anziehen und Warndreieck in ausreichender Entfernung aufstellen (mindestens 100 Meter auf Landstraßen, 200 Meter auf Autobahnen)
- Verletzte Personen versorgen: Notruf 112 wählen und Erste Hilfe leisten
- Fahrzeug sichern: Ist das Fahrzeug fahrbereit, stellen Sie es abseits der Fahrbahn ab. Ist es nicht mehr fahrbereit, begeben Sie sich an einen sicheren Ort abseits der Straße, zum Beispiel hinter die Leitplanke
- Polizei verständigen: Wählen Sie die 110, auch wenn das Tier weggelaufen ist. Das Melden eines Wildunfalls ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Polizei informiert den zuständigen Jäger
- Totes Tier an den Fahrbahnrand ziehen (falls gefahrlos möglich): Nur mit Handschuhen anfassen, um sich vor Krankheiten zu schützen
- Sicherheitsabstand zu verletztem Wild halten: Diese Tiere können unberechenbar reagieren
- Kein Mitnehmen des Tieres: Es ist verboten, verletztes oder totes Wild ohne Rücksprache mit der Polizei oder demJäger mitzunehmen – auch nicht zum Tierarzt.
- Notieren Sie sich die genaue Unfallörtlichkeit oder nutzen Sie die Funktionalitäten Ihres Smartphones zur Markierung des Unfallortes
02.05.25
neumarktonline: Wildunfälle möglich