Geld für Sportvereine

NEUMARKT. Die Sport- und Schützenvereine in Bayern können einen allgemeinen Energiepreiszuschuss bei steigenden Ausgaben für Energieträger beantragen.

Darauf wies das Neumarkter Landratsamt hin.

Der Energiepreiszuschuss soll laut Innenminister Herrmann dazu beitragen, dass die Vereinssportstätten trotz hoher Energiekosten offengehalten werden können. Der Freistaat stellt den Sport- und Schützenvereinen dafür 18 Millionen Euro bereit.


Das Verfahren zur Gewährung des Energiepreiszuschusses ist eng mit der Vereinspauschale verknüpft. Bis zum 15. Mai ist eine Antragstellung bei den Kreisverwaltungsbehörden möglich. Im Zuge der Antragstellung müssen keine Nachweise oder Unterlagen vorgelegt werden. Die Auszahlung des Energiepreiszuschusses erfolgt zusammen mit der Vereinspauschale pauschal in Höhe von 80 Prozent der Vereinspauschale.
20.04.23
neumarktonline: Geld für Sportvereine
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