„3G-Regel gilt ab heute“

NEUMARKT. In der Neumarkter Stadtbibliothek, in Stadtarchiv und Stadtmuseum gilt ab sofort die „3G-Regel“, hieß es aus dem Rathaus.

Persönlichen Zugang haben deshalb nur Geimpfte, Genesene oder aktuell Getestete.

Ab einer Sieben-Tage-Infektionsinzidenz von über 35 im Landkreis gilt indoor breitflächig der 3G-Grundsatz, zitiert die Stadtverwaltung eine Pressemitteilung der Bayerischen Staatsregierung. Für Kinder, die noch nicht eingeschult sind, gibt es Ausnahmen. Die Inzidenz im Landkreis Neumarkt sank an den letzten beiden Tagen knapp unter 100.


in der Stadt Neumarkt sind von der neuen Regelung unter anderem die Stadtbibliothek, das Stadtarchiv und das Stadtmuseum sowie das Museum Lothar Fischer betroffen. Überall dort gelte ab Donnerstag, dass der Zutritt nur noch für Geimpfte, Genesene oder Personen mit einem aktuellen negativen Corona-Test möglich sei.

Da laut Staatsregierung die Betreiber die Einhaltung kontrollieren müssen, rechnet man bei der Stadt beim Einlass eventuell mit Verzögerungen. Gäste und Besucher sowie Betreiber, die sich nicht daran halten, müßten mit einem Bußgeld rechnen.

Änderungen gibt es dabei auch bei der Maskenpflicht. Statt der bisher geforderten FFP2-Masken sind laut Staatsregierung nun auch medizinische Masken erlaubt. Dabei gibt es unter freiem Himmel künftig generell keine Maskenpflicht mehr, ausgenommen sind lediglich die Eingangs- und Begegnungsbereiche bei größeren Veranstaltungen (ab 1000 Personen).

In geschlossenen Räumen gilt dagegen umgekehrt zunächst einmal immer eine generelle Maskenpflicht, so auch in den Einrichtungen der Stadt.
02.09.21
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