neumarktonline Dokumentation

Haushalt 2018 der Stadt Neumarkt

Von Leitendem Verwaltungsdirektor Josef Graf

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
meine sehr geehrten Damen und Herren,

wenn ich lhnen heute die Strukturdaten unseres Haushalts aufzeige, ohne nochmals näher auf die einzelnen Projekte einzugehen, kann ich mit einer wichtigen Kennzahl und damit mit einer guten Nachricht für Sie beginnen: Wir haben die im Haushaltsplan 2017 vorgesehenen Kreditaufnahmen und Rücklagenentnahmen, immerhin in Höhe von 24 Mio. Euro nicht benötigt, sondern können im Gegenteil gut 1,2 Mio. Euro der Rücklage zuführen. Ein äußerst erfreuliches Ergebnis, weil damit unser Rücklagenstand haushaltswirtschaftlich gesehen einen Betrag von ca. 84 Mio. Euro erreicht. Andererseits liegt die derzeit verfügbare Liquidität bei 68,5 Mio. Euro, nachdem die haushaltswirtschaftliche Rücklage nicht zwangsläufig mit den verfügbaren Ist-Mitteln übereinstimmt. Nicht zuletzt hängt die Liquidität auch damit zusammen, dass wir doch einen Betrag von knapp 12 Mio. Euro für die Zukunft geparkt haben, als wir an diese langfristig angelegten Gelder erst in den Jahren 2027 bzw. 2028 herankommen. Unter Berücksichtigung dieser Aussage und des Umstands, dass etwa Forderungen nicht beitreibbar, sondern gestundet sind - erst vor kurzem mussten wir im Zusammenhang mit Gewerbesteuern einen Betrag von 2,7 Mio. Euro zurückzahlen - könnte "quasi morgen" ein Betrag von 56,5 Mio. Euro abgerufen werden.

Natürlich ist auch das Theorie, als auch kurzfristig angelegte Geldmittel erst nach Beendigung der Anlagezeit abgerufen werden können.

Der wesentliche Grund für die Zuführung der 1,2 Mio. Euro zur Rücklage liegt darin, dass wir ca. 17 Mio. Euro von den vorgesehenen Ausgaben des Vermögenshaushalts in Höhe von Euro nicht benötigt haben. So sind teilweise vorgesehene Millionenbeträge etwa im Zusammenhang mit dem Ganzjahresbad, dem Turnerheim oder im Bereich der Kanalnetzsanierung nicht abgerufen worden, gefolgt von Minderausgaben von jeweils mehreren hunderttausend Euro- Beträgen zum Beispiel bei den Verkehrsverbesserungsmaßnahmen, dem Straßenbau, bei der Altstadtsanierung, bei der Kläranlage und vielen anderen Dingen mehr. Natürlich ist eine exakte Prognose der Ausgaben nicht immer möglich und von vielen Begleitumständen abhängig, insbesondere dann, wenn Maßnahmen gar nicht zum Tragen kommen, wie das zum Beispiel bezüglich der Ansätze für die ASV-Turnhalle oder das Bürgerhaus in Pölling im abgelaufenen Haushaltsjahr der Fall war.

Andererseits sind die nicht verwirklichten Ausgaben im Zusammenhang nicht umgesetzter Projekte natürlich nur aufgeschoben, weil sie nun den Haushalt 2018 und die Folgejahre belasten.

So beläuft sich das Gesamthaushaltsvolumen für das Haushaltsjahr 2018 auf 139,8 Mio. Euro. Dies bedeutet eine Steigerung gegenüber dem Jahr 2017 um 8,2 Mio. Euro oder um 6,23 %.

Die Ansätze im Verwaltungshaushalt werden 94,4 Mio. Euro betragen und damit gegenüber dem Vorjahr um 7 Mio. Euro ansteigen. Die Ansätze im Vermögenshaushalt bleiben gegenüber dem Vorjahr in etwa konstant, wenn ich lhnen den neuen Betrag von 45,4 Mio. Euro benenne und ihn mit den Ansätzen aus dem Jahr 2017 mit 44,2 Mio. Euro vergleiche.

ln diesem Zusammenhang ist dann erneut die Kenngröße der Rücklagenentnahme entscheidend, die erforderlich ist um das anstehende Finanzierungsgerüst auszugleichen. Bei einer ansatzmäßigen Umsetzung aller vorgesehenen Ausgaben würden wir eine Rücklagenentnahme von 19,588 Mio. Euro und eine Kreditaufnahme von 3,6 Mio. Euro benötigen. Ich bin gespannt, ob diese nach wie vor sehr hohen Zahlen zutreffen werden oder ob von den Fachabteilungen gemeldete Notwendigkeiten nicht doch wieder bezogen auf die eine oder andere Maßnahme auch im Jahr 2018 zurückbleiben werden. Wenn dem so ist, dann könnte ich auch mit den dann "falschen" Prognosen leben, als die der Rücklage nicht entnommenen Gelder dann dem nächsten Haushaltsjahr wieder zur Verfügung stehen.

Aus den vorerwähnten Gründen ist unsere finanzielle Situation also nach wie vor als "sehr geordnet" zu beschreiben, sodass wir Ihnen auch im Jahr 2018 - mit Ausnahme der Friedhofsgebühren - keine Erhöhung von Gebühren, Beiträgen oder Steuerhebesätzen vorschlagen müssen. Dies hängt unter anderem auch damit zusammen, dass hierfür maßgebliche Kalkulationszeiträume noch nicht abgelaufen sind.

Die Gründe für die Erhöhung der Bestattungs- und Friedhofsgebühren wurden ihnen in der Vervvaltungssenatssitzung Ende Januar durch einen Vertreter des Kommunalen Prüfungs- Verbandes vorgestellt. Wohl in der nächsten Stadtratssitzung müssen Sie sich für eine konkrete Anpassung entscheiden, nachdem der Verwaltungs- und Kultursenat es unterlassen hat einen exakten Erhöhungssatz vorzuschlagen.

Veränderungen sollte es aus Sicht der Verwaltung auch im Bereich der Mieten geben.

Sie wissen zum einen, dass wir aufgrund einer Empfehlung des Wohnungsausschusses ab dem Jahr 2014 die Mieten generell um 10 % erhöht haben, die Umsetzung etwa zu 90 % abgeschlossen ist und zum anderen, dass es aufgrund einer Prüfungsfeststellung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes geboten ist weitere Erhöhungen vorzunehmen.

Gemäß Art. 75 GO dürfen Vermögensgegenstände in der Regel nur zu ihrem vollen Wert veräußert werden, was entsprechend für die Überlassung der Nutzung eines Vermögensgegenstandes gilt. Als voller Wert sind hierbei die als ortsüblich angemessenen Mieten zu Grunde zu legen, letztendlich also das, was der vorliegende Mietspiegel einfordert.

Allerdings sind die Kommunen nicht gehindert, Wohnungen aufgrund sozialer Kriterien unter ihrem Wert zu überlassen. Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen empfiehlt der Wohnungsausschuss aus seiner Sitzung vom 30.01.2018 heraus dem Stadtrat folgende Vorgehensweise:

Für denjenigen Teil der städtischen Wohnungen, die sanierungsbedürftig bzw. nahezu abrisswürdig sind und meist auch mit bekannterweise sozial bedürftigen Personen belegt sind, werden keine Mietzinserhöhungen ausgesprochen, weil unterstellt wird, dass bereits aufgrund der vorhandenen Gebäudesubstanz und der vorhandenen Infrastruktur in den Gebäuden selbst die jetzigen Mieten den Vorgaben des Mietspiegels entsprechen.

Der andere Teil der Wohnungen, der sich grundsätzlich in einem "ordnungsgemäßen Zustand" befindet, soll so behandelt werden, dass für diejenigen Mieter, die einen Bescheid der ARGE, einen Bescheid über den Bezug von Grundsicherung vorlegen oder nachweisen, dass sie nur ein den derartigen Bescheiden zugrunde liegendes Einkommen beziehen, von einer Mieterhöhung abgesehen wird, jedenfalls Erhöhungen nur insoweit vorgenommen werden, bis der von der ARGE anerkannte Mietzins erreicht wird. Dabei soll darauf hingewirkt werden, dass der Mietzins direkt von der ARGE oder einer sonstigen öffentlichen Stelle an die Stadt Neumarkt i.d.OPf. ausbezahlt wird, was die verpflichtende Zustimmung des Mieters bzw. Antragstellers voraussetzt. Anders formuliert: Stimmt der Mieter bzw. Antragsteller dieser direkten Auszahlung des Mietzinses nicht zu, wird er so behandelt, wie der verbleibende Rest der Mieter städtischer Wohnungen und mit Mieterhöhungen belastet werden.

Natürlich können generell die Mieterhöhungen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften erfolgen, wobei die Obergrenze immer der volle Wert, also der sich aus dem Mietenspiegel für die jeweilige Wohnung sich ergebende Wert ist.

Bei Neuvermietungen ist künftig so zu verfahren, dass zunächst die Gebäudesubstanz auf ihre generelle Vermietbarkeit geprüft wird und bejahendenfalls der aus dem Mietenspiegel abgeleitete ortsübliche Mietzins errechnet wird. Der dann zu vereinbarende Mietzins berücksichtigt sodann die mit den soeben vorgestellten Parametern definierten sozialen Kriterien, wobei wenigstens der Mietzins festgesetzt wird, den zum Beispiel die ARGE bereit ist zu übernehmen. ln den Genuss des "sozialen Mietzinses" können auch hier nur diejenigen Personen kommen, die die entsprechenden Nachweise ihrer Bedürftigkeit vorlegen und im Falle, dass der Mietzins von einer staatlichen Stelle übernommen wird, dahingehend mitwirken, dass der Mietzins von der staatlichen Stelle direkt der Stadt Neumarkt i.d.OPf. zur Verfügung gestellt wird. Sollte sich im Laufe des Mietverhältnisses herausstellen, dass die Voraussetzungen der sozialen Bedürftigkeit entfallen bzw. sich der Hausstand derart verändert, dass weitere Einkommensbezieher vorhanden sind und sich das "Familieneinkommen" erhöht, ist im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften der Mietzins anzupassen.

Insoweit ist in den Vertragsunterlagen aufzunehmen, dass der Mieter Änderungen in seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen umgehend mitzuteilen hat. Vor diesem Hintergrund müssen dann auch bereits bestehende Mietverhältnisse auf derartige Veränderungen überprüft werden.

Ich bitte Sie im Zusammenhang mit der Zustimmung zum Haushalt diesen "Spielregeln" zuzustimmen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,
eine weitere wichtige Kennzahl in unserem Haushalt sind bekannterweise auch die Personalkosten. Ich habe hierzu in der Venivaltungs- und Kultursenatssitzung am 1. Februar bereits Ausführungen gemacht.

Die Personalausgaben (einschließlich Deckungsreserve) der Stadt Neumarkt i.d.OPf. betragen im Haushaltsplan 2018 unter Berücksichtigung der Personalkosten des Wirtschaftsplans "Bauhof-Regiebetrieb" insgesamt 22,4 Mio. Euro. Dabei ist berücksichtigt, dass der Stellenplan insgesamt 17 neue Stellen aufweist und damit der Anteil der gesamten Personalkosten an den Ausgaben des Verwaltungshaushalts von letztjährig 22,74 % geringfügig auf 22,09 % zurückgeht, was aber ihre Ursache letztendlich in der schon ausgeführten Erhöhung des Verwaltungshaushalts als maßgebliche Bezugsgröße hat.

Die Personalausgaben (inklusive Bauhof) pro Einwohner betragen damit 565 Euro im Jahr 2018 gegenüber dem Vorjahr, wo diese Zahl bei 544 Euro lag. Ein Unterschied zu den Großen Kreisstädten ist damit kaum mehr feststellbar, allerdings liegen wir immer noch deutlichst unter dem Durchschnitt aller bayerischer Kommunen, wo die Personalausgaben pro Einwohner bei 746 Euro im Jahr 2016 lagen.

Zur Beurteilung des Haushaltsplans für das Jahr 2018 gehört auch die Einordnung des Entwurfs in die langfristige, nun bis zum Jahr 2021 reichende Finanzplanung. Diese haben wir lhnen ausführlich in der schon benannten Sitzung des Verwaltungs- und Kultursenats Anfang dieses Jahres vorgestellt. Immerhin erreicht das Umsatzvolumen im Finanzplanungszeitraum, also die Summe aller Einnahmen und Ausgaben einen Betrag von knapp 1,4 Mrd. Euro. Sie wissen, dass ich die langfristige Planung schon immer mit Sorgenfalten betrachte, 'nachdem die aufgestellten Prognosen dazu führen würden, dass wir im Jahre 2021 nur noch 12,4 Mio. Euro in unserem Rücklagensparbuch hätten, andererseits unser Schuldenstand dann einen Betrag von 6,5 Mio. Euro erreicht hätte und die Schuldenlast pro Einwohner dann bei 166 Euro liegen würde.

In diesen Zahlen verbergen sich natürlich nicht Wunschvorstellungen der^Verwaltung, sondern es handelt sich um von Ihnen auf die politische Agenda gebrachte, die Stadt Neumarkt i.d.OPf. gestaltende Projekte. In vielen Bereichen werden aber weder wir, noch Sie als Entscheidungsträger großartige Spielräume haben. So geht es schließlich um Themen wie die Schulsanierung in Woffenbach, die Schulturnhalle in der Hasenheide und an der Mittelschule Weinbergerstraße, um ein Hochschulgebäude, um die neue Kindertagesstätte am Klinikum, um die Sanierung des Stadtparks, um den lnnenstadtausbau und nicht zuletzt natürlich um die hohen Ausgaben des Ganzjahresbades, um nur einige Beispiele zu nennen.

Auch wenn dies zugegebenermaßen alles wichtige Aufgaben sind, so schlage ich dennoch vor, dass Sie den Umsetzungszeitpunkt in Ihren Gremien ausreichend diskutieren, um vielleicht doch die eine oder andere Maßnahme noch weiter zurückzustellen, als es derzeit vorgesehen ist.

Zurück zum Haushalt 2018:

Schon immer war es ein Markenzeichen der Stadt Neumarkt i.d.OPf., dass sie hohe Beträge vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt im Einzelplan 9 zuführen konnte.

Die tatsächliche Zuführungshöhe betrug im Jahr 2017 10 Mio. Euro. Für das Haushaltsjahr 2018 rechnen wir hier mit 12,155 Mio. Euro, ein Betrag, der die Mindestzuführung in Höhe der ordentlichen Tilgungsleistungen von 230.000 Euro um das 53-fache übersteigt.

Insoweit zeichnen auch die Einnahmen des Verwaltungshaushalts ein positives Bild. Gut 60,78 % dieser Einnahmen fallen auf Steuereinnahmen bzw. Steueranteile, 7,69 % sind den allgemeinen Zuweisungen (Schlüsselzuweisungen, Grunderwerbsteuer, Einkommensteuer-Ersatzleistungen), 14,16 % den sonstigen Einnahmen (zum Beispiel Verkäufe, Mieten, Zuweisungen von Bund und Land, Konzessionsabgaben, Zinsen), 8,36 % den Gebühren und 9,01 % den kalkulatorischen Einnahmen und Verrechnungen zuzuordnen.

Die schon nominell erwähnten Personalausgaben werden von der Zahl her ergänzt um 23,632 Mio. Euro für den sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand. Den Löwenanteil hiervon "fressen" die 10,961 Mio. Euro für den Unterhalt der Grundstücke, der baulichen Anlagen des unbeweglichen Vermögens, gefolgt von den sonstigen Verwaltungs- und Betriebskosten mit 6,5 Mio. Euro.

Die Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale Einrichtungen, insbesondere an Sportvereine aber mit großem Abstand vorrangig für Kindergärten belaufen sich zwischenzeitlich auf 9,77 Mio. Euro. Eine große Ausgabeposition im Verwaltungshaushalt stellt natürlich auch die Gewerbesteuerumlage mit 5,65 Mio. Euro dar, wobei die bei gleichem Hebesatz kalkulierte Kreisumlage mit 18,050 Mio. Euro die vorgenannte Zahl deutlich übersteigt. Zwischenzeitlich ist bekannt, dass der Landkreis den Hebesatz von derzeit 39 % auf 37,5 % zurückfährt. Kein Wunder, weil aufgrund der hohen Steuer- und Umlagekraft, insbesondere aufgrund der Situation der Stadt Neumarkt, dem Landkreis auch bei diesem Hebesatz noch überdurchschnittlich hohe Einnahmen zukommen. Jedenfalls ersparen wir uns hiermit einen Betrag von 686.000 Euro.

Die prozentual mit 60,78 % benannte Zahl der Steueranteile soll nominell noch kurz dadurch untermauert werden, dass wir im Unterabschnitt 9.000 bei der Gewerbesteuer Einnahmen von 26 Mio. Euro und bei der Einkommensteuer von 23,5 Mio. Euro erwarten. Wir wissen zwischenzeitlich, dass die geschätzten Schlüsselzuweisungen von 3 Mio. Euro einen echten Betrag von 3,9 Mio. Euro erreichen werden. Auch die Einnahmen für die Grundsteuer B mit 4,1 Mio. Euro oder der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer mit 3,5 Mio. Euro bleiben auf unverändert hohem Niveau, gleiches gilt für die Überlassung des Aufkommens aus der Grunderwerbsteuer mit 1,9 Mio. Euro bzw. mit der Einkommensteuerersatzleistung vom Land durch Umsatzsteuerbeteiligung in Höhe von 1,65 Mio. Euro.

Unsere "Freie Finanzspanne" (Zuführung an den Vermögenshaushalt minus Mindestzuführung) beläuft sich im Jahr 2018 auf geschätzte 12,0 Mio. Euro.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,
auch beim Vermögenshaushalt verzichte ich aufgrund vielfältiger Vorberatung und im Hinblick auf die Ausführungen des Oberbürgermeisters auf eine Vorstellung von Einzelprojekten, andererseits haben wir aber nochmals hinter mir eine Übersicht aufgelegt, die Ihnen die großen Dinge des Haushalts 2018 erneut überblickartig wiedergibt.

Natürlich sind es auch im Haushaltsentwurf 2018 wieder hohe Baumaßnahmen mit 27,535 Mio. Euro die den Haushalt prägen. Das entspricht 60,65 % der Gesamtansätze im Vermögenshaushalt, wobei ich mich wiederhole, wenn ich ausführe, dass ich nicht davon ausgehe, dass derartige Dinge vollumfänglich erledigt werden können. Zum Vermögenservverb zählen aber auch Kapitaleinlagen und Rücklagen und der Erwerb von Beteiligungen mit 12,2 Mio. Euro, gefolgt vom beabsichtigten Erwerb von Grundstücken und Gebäuden mit 2,325 Mio. Euro und dem Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens mit 1,579 Mio. Euro.

Noch ein Wort zu den Strukturdaten unserer Investitionen: Heruntergebrochen auf die Investitionen pro Einwohner beträgt die Zahl im Jahr 2018 1.120 Euro, im Durchschnitt für alle bayerischen Kommunen (Ist 2016) 614 Euro pro Einwohner.

Die Gegenfinanzierung dieser Ausgaben erfolgt bei den Einnahmepositionen des Vermögenshaushalts und berücksichtigt die schon vorgetragene Zuführung vom Verwaltungshaushalt mit 12,584 Mio. Euro, ebenso eine vorgesehene Rücklagenentnahme mit 19,588 Mio. Euro und eine Kreditaufnahme mit 3,6 Mio. Euro.
Aus der Rückzahlung von Darlehensleistungen, aus Grundstücksverkäufen und Verkäufen von Gegenständen des Anlagevermögens erwarten wir 4,1 Mio. Euro. Beiträge (Erschließungsbeiträge, Kanalherstellungsbeiträge etc.) und ähnliche Entgelte kalkulieren wir mit 759.800 Euro.

Die Zuweisungen für Investitionen werden voraussichtlich 4,758 Mio. Euro betragen, sodass dann insgesamt der Vermögenshaushalt mit 45,4 Mio. Euro in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen ist.

Noch ein Wort zu unserer Pro-Kopf-Verschuldung. Diese beträgt zum 01.01.2018 97,65 Euro pro Einwohner und verbleibt damit nach wie vor äußerst günstig. Unter Berücksichtigung eines Gesamtschuldendienstes von 359.950 Euro beläuft sich die Schulddienstleistung auf 0,26 % des gesamten Haushaltsvolumens, die Zinsausgaben betragen 0,13 % des Verwaltungshaushaltes, die Tilgungsleistungen 0,53 % des Vermögenshaushalts. Größenordnungen, die fast vernachlässigbar sind.

Meine sehr verehrten Damen und Herren,
bevor ich kurz auf die Vereinigte Wohltätigkeitsstiftung eingehe, noch ein paar wenige Worte zum "Bauhof" als optimierten Regiebetrieb:

Die Betriebskosten beim Bauhof werden voraussichtlich 9,785 Mio. Euro umfassen, wobei diesen Ausgaben insbesondere Umsatzerlöse von 9,8 Mio. Euro gegenüber stehen. Während im ersten Fall natürlich insbesondere der gesamte Materialaufwand und die Personalkosten einschließlich sonstiger betrieblicher Aufwendungen enthalten sind, handelt es sich bei den *Umsatzerlösen um die Zahlungen der Stadt Neumarkt i.d.OPf. für die erbrachten Leistungen des Bauhofs. Letztendlich, auch unter Berücksichtigung der steuerrechtlichen Gegebenheiten wird ein Jahresüberschuss von 6.000 Euro erwartet.

lm lnvestitionsbereich fallen für den Bauhof, für die Gärtnerei und für die Kompostieranlage 210.630 Euro an. Diese Ausgaben sind von der Summe her überschaubar und berücksichtigen beispielshaft die Erneuerung eines Bremsenprüfstands in der Kfz- Werkstatt, die Anschaffung eines Elektrostaplers und eine Vielzahl von Kleinteilen und Kleingeräten.

Kurz zum Schluss noch die Wesentlichen Daten zur Vereinigten Wohltätigkeitsstiftung:

Der Verwaltungshaushalt unserer Stiftung ist in Einnahmen und Ausgaben mit 314.000 Euro ausgeglichen, beim Vermögenshaushalt beträgt diese Zahl 14.000 Euro.

Wir erwarten Einnahmen aus dem Holzverkauf in Höhe von 32.000 Euro und auch Mietzinserlöse in Höhe von 59.000 Euro. Diesen Zahlen stehen Unterhaltsleistungen für unsere Gebäude in Höhe von 14.000 Euro sowie 11.000 Euro für Aufforstungsmaßnahmen gegenüber. Unter Berücksichtigung der an die Stadt Neumarkt i.d.OPf. abzuführenden Verwaltungskostenbeiträge in Höhe von 23.000 Euro und die für die Försterin und für Herrn Rehberger abzuführenden Personalkosten in Höhe von 35.200 Euro und unter Einberechnung von kalkulatorischen Kosten ergibt sich ein negativer Abgleich von 187.200 Euro.

Mit Ausgaben in Höhe von 12.000 Euro wird das städtische Darlehen für die Sanierung der Wiltmaisterstraße verzinst. Insoweit können 1.100 Euro dem Vermögenshaushalt zugeführt werden. In diesem Vermögenshaushalt gilt es die Tilgung des vorerwähnten Darlehens mit 10.000 Euro umzusetzen.

lm Verwaltungshaushalt des Betreuten Wohnens sind die Miet- und Pachteinnahmen sowie Nebenkostensätze mit insgesamt gut 210.000 Euro zu erwähnen. Diesen Einnahmen stehen dann Gebäudeunterhaltskosten unter Einrechnung von nicht unerheblichen kalkulatorischen Kosten mit 305.000 Euro gegenüber, sodass sich insoweit ein negativer Abgleich von fast 95.000 Euro ergibt. Letztendlich können die Zinsen an die Stadt Neumarkt i.d.OPf. für das im Zuge der Errichtung des Betreuten Wohnens ausgereichten Darlehen mit 2 Mio. Euro bezahlt und auch eine Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 48.000 Euro vorgenommen werden. Der Vermögenshaushalt der Stiftung ist gänzlich unauffällig. lm Ergebnis können der Rücklage 3.400 Euro zugeführt werden, wobei die Stiftung in der Lage ist das vorerwähnte Darlehen mit weiteren 40.000 Euro zu tilgen. Das offene Darlehen beträgt Anfang des Jahres 2018 noch 1,4 Mio. Euro.

Meine sehr verehrten Damen und Herren,
ich beende auch heuer meine Ausführungen wieder mit einem Dank an alle, die bei der Erstellung des Haushaltsplans umfangreich mitgearbeitet haben und verzichte auf Namensnennungen. Diesen Grundsatz möchte ich allerdings wiederum in Bezug auf Herrn Raimund Tischner durchbrechen, der bekannterweise mit Geschick und Engagement das Ihnen vorliegende Zahlenwerk in verständlicher Weise ordnet und quasi schon jetzt vom Haushaltsbuch für das nächste Jahr "träumt".

Bevor dieser "Traum" allerdings wahr wird, muss noch die Rechnungslegung für den alten Haushalt erfolgen, bevor wir uns dann meist ab Spätsommer eines jeden Jahres auf den neuen Haushalt stürzen. Vielen Dank Herr Tischner für Ihre äußerst korrekte und fleißige Zuarbeit !

Abschließend darf ich Sie um Zustimmung zum Haushalt bitten.

Es handelt sich hier um das zur Verfügung gestellte Rede-Manuskript. Die tatsächlich gehaltene Rede kann davon geringfügig abweichen
15.Januar 2018
Telefon Redaktion


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ISSN 1614-2853
21. Jahrgang