NEUMARKT. Obwohl sie in einer "eheähnlichen Gemeinschaft" lebt, kassierte eine 40jährige Frau vom Jobcenter 3857,95 Euro zu Unrecht.
Die Frau, die jetzt in Thüringen wohnt, hat in ihrem Erstantrag sowie den Folgeanträgen verschwiegen, dass sie in einer Lebensgemeinschaft mit einem 37jährigen Mann lebt - und ihr deswegen die Beträge nicht zustehen.
Jetzt ist sie vermutlich wegen Sozialleistungsbetrugs dran.