Impfen verboten
NEUMARKT. Rinder dürfen auch im Landkreis Neumarkt derzeit nicht geimpft werden, warnt das Landratsamt.
Im Rahmen der Bekämpfung der Infektion der Rinder mit dem
Bovinen Herpesvirus Typ 1
(BHV1) wies das Landratsamt alle Rinderhalter im Landkreis Neumarkt darauf hin, daß
seit 1. Juni 2005 die Impfung verboten ist. Gleichzeitig dürfen seit 1. Juni 2005 in einem Rinderbestand ausschließlich BHV1-freie Rinder eingestellt werden, die nicht gegen BHV1 geimpft sind.
Die Maßnahmen seien zur endgültigen Erreichung einer BHV1-Freiheit in der Oberpfalz notwendig und wurde daher mit Allgemein-Verfügung des Landratsamtes Neumarkt angeordnet.
Die Allgemein-Verfügung liegt im Landratsamt Neumarkt zur Einsichtnahme aus. Die Allgemein-Verfügung ist auch im Internet unter
www.landkreis-neumarkt.de zu finden. Sie ist unter Amtsblatt, Amtsblatt Nr. 13 vom 22. Juni, abgedruckt.
21.06.05
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